Anwaltskanzlei Negt Anwaltliche Vertretung zur professionellen Lösung  Ihrer rechtlichen Konflikte
Anwaltskanzlei Negt  Anwaltliche Vertretungzur professionellen Lösung Ihrer rechtlichen Konflikte

Verkehrsrecht

 

Seit mehr als 10 Jahren beraten und vertreten wir unsere Mandanten in allen Fragen rund um das Verkehrsrecht insbesondere nach Verkehrsun­fällen, in Bußgeldverfahren, in Verkehrs­straf­sachen sowie beim Entzug / drohendem Entzug der Fahrerlaubnis.

 

 

Verkehrsunfall 

 

Falsches Verhalten nach dem Unfall kann zum Verlust von Ansprüchen führen. Nur eine genaue Kenntnis der dem Geschädigten zustehenden Ansprüche und ihrer Durchsetzbarkeit unter Berücksichtigung der umfangreichen verkehrsrechtlichen Rechtsprechung bietet die Sicherheit, dass der bereits entstandene Schaden nicht durch falsche Entscheidungen nach dem Unfall noch vergrößert wird.

 

Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen stehen für das Unfallopfer zumeist die Schadens­positi­o­nen Reparaturkosten, Wertminderung, Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Nutzungs­ausfall und Schmerzensgeld im Vordergrund. Hierneben setzen wir für Sie aber auch erlittenen Haus­haltsführungs­schaden und Verdienstausfall durch.

 

Wir werden Sie nach einem Verkehrsunfall insbesondere darüber beraten, ob

  • Sie mit vollem Schadensersatz rechnen können oder eventuell eine Mithaftung droht,
  • ein Gutachter eingeschaltet und beauftragt werden muss,
  • die Inanspruchnahme eines Mietwagens sinnvoll ist und was dieser Kosten darf,
  • die Möglichkeit besteht, Ihr Fahrzeug trotz hoher Reparaturkosten (Totalschaden) gleichwohl reparieren zu lassen.

 

Hätten Sie es gewusst?

Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen ist, bei einem von Ihnen unverschuldeten Auto­unfall, unsere Tätigkeit für Sie kostenfrei. Unfallopfern sind grundsätzlich die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen.

 

 

Bußgeldverfahren - Verkehrsstrafrecht

 

Im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts geht es vor allem um zu schnelles Fahren, Rotlicht- und Abstandsverstöße sowie Fahren unter Alkohol einhergehend mit Fahrver­boten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht vertrete ich Sie             sowohl außergerichtlich im Bußgeld­verfahren als auch vor Gericht kompetent und effizient. Wir nehmen für Sie Akteneinsicht und prüfen  z. B. die Rechtmäßigkeit der Geschwindigkeitsmessung unter Berücksichtigung bekannter Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren. Bei "Führerscheinentzug" werden wir Sie insbesondere über Maßnahmen zur Abkürzung der Sperrfrist (Dauer des "Führerscheinentzuges") informieren.

 

Möchten Sie meine Beratung in Anspruch nehmen, dann rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen ersten Termin. In der Beratung werden wir über Ihren Fall ausführlich sprechen und ich werde Sie über die voraussichtlichen Kosten, die Erfolgsaussichten und die Risiken informieren.  

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 05407 859110 oder nutzen Sie unser Kontaktformular