Was ist eigentlich Mediation?
Vielleicht haben Sie es ja schon gelesen, viele Gerichte, auch das Amts- und Landgericht Osnabrück, bieten inzwischen als alternative Form der Konflikt-lösung in anhängigen
gerichtlichen Verfahren (= Prozessen) eine gerichtliche Mediation auf freiwilliger Basis an. Mediation bedeutet: Vermittlung / Schlichtung / Konfliktlösung mit Hilfe einer neutralen,
entsprechend geschulten Person.
Im gerichtlichen Mediationsverfahren können die sich streitenden Parteien den Konflikt (= den Prozessgegenstand) erörtern und versuchen, den Streit einvernehmlich beizulegen. Der Richter wird in
diesem Verfahren als Mediator, d.h. als neutraler Vermittler tätig. Gelingt die Streitbeilegung nicht, wird das Verfahren vor dem zuständigen Richter fortgesetzt. Letztlich wird dann das Gericht ein
Urteil fällen. Ist eine der Parteien mit dem Urteil nicht zufrieden, kann sie Rechtsmittel (z.B. Berufung) einlegen bzw. von ihrem Anwalt einlegen lassen.
So weit, so gut. Die Justiz will Kosten sparen und selbstverständlich ist der vor Gericht einvernehmlich beigelegte Streit immer noch billiger als ein aufwändig geführter Prozess, in dem der
Verlierer schließlich nicht nur die Gerichtskosten sondern auch die Anwaltskosten beider Parteien abschließend tragen muss.
Aber musste es denn erst überhaupt zu einem Prozess kommen? Sollte man nicht versuchen, im vorprozessualen Bereich ebenso zu einer Konfliktlösung zu gelangen, wenn das möglich ist? Und wäre es im
Zweifel nicht klüger (und auch viel billiger), den kostenaufwändigen Weg zum Gericht zu sparen? Und scheut man nicht oft auch deswegen den Weg zum Rechtsanwalt, weil man Angst hat, dass der Anwalt
einem schließlich raten wird, Klage zu erheben? - Und der Ausgang ist ungewiss!
Es wird noch eine Weile brauchen, bis sich herumgesprochen hat, dass Anwälte nicht nur dazu da sind, für eine Partei - gerichtlich oder außergerichtlich - zu streiten. Inzwischen gibt es das neue
Berufsbild des Anwalt-Mediators. Es sind Anwälte, die eine zusätzliche Ausbildung durchlaufen haben, um der neuen Aufgabe, nämlich zwischen den Parteien vermittelnd tätig sein zu können, entsprechen
zu können.
Mediation/Konfliktvermittlung wird ja von den verschiedensten Berufen, zum Beispiel von Sozialpädagogen oder Psychologen angeboten. Wenn sich aber streitende Parteien dazu entschließen, zum
Anwalt-Mediator zu gehen, haben sie zusätzlich die Gewissheit, dass der Anwalt, weil er dem Berufsrecht des Rechtsanwalts unterworfen ist, sie besonders sorgfältig - insbesondere was Rechtsfragen
anbelangt - unterstützen wird.
Die Hauptanwendungsfelder der Mediation sind:
Trennungs- und Scheidungskonflikte und die Vereinbarung
tragfähiger Folgeregelungen
Erbschaftsangelegenheiten
Unternehmensnachfolge, insbesondere in Familienbetrieben
die Bearbeitung und Lösung interner oder externer Konflikte in
oder zwischen Unternehmen
zivilrechtliche und öffentlichrechtliche Konflikte im Zusammenhang
mit Bauvorhaben
Nachbarschaftskonflikte
Immer dann, wenn Sie Interesse daran haben, private oder geschäftliche Beziehungen aufrechtzuerhalten, die durch die Austragung eines Konflikts durch ein Gerichtsverfahren zusätzlich belastet oder
gar beendet werden könnten, lohnt es sich, über die Möglichkeit der Mediation nachzudenken.
Denn: Sie bleiben während der Mediation " Herr" des Verfahrens und entscheiden selbst über die Lösung des Konflikts. Sie werden dabei - und das ist das Entscheidende - vom Anwalt- Mediator
aktiv begleitet und unterstützt. Die aktive, besondere Form der Unterstützung besteht in der Fähigkeit des Mediators zur strukturierten Verhandlungsführung. Der Mediator ist darin geschult, Fragen so
zu stellen, dass deutlich wird, wo die eigentlichen Probleme liegen. Dadurch wird Raum geschaffen für die Erörterung von Fragen, die zwischen den Beteiligten wichtig sind, aber in einen
Gerichtsprozess - aus formalen Gründen - oftmals keinen Eingang finden können. Es werden emotionale Blockaden gelöst; die Parteien kommen wieder miteinander ins Gespräch, durch bessere Kommunikation
werden neue Lösungen möglich.
Es liegt auf der Hand: In der Mediation ausgehandelte Lösungen sind für beide Parteien zufriedenstellend, weil sie den individuellen Bedürfnissen der Beteiligten angepasst sind - und nicht von
außen, etwa durch einen Richterspruch - auferlegt worden sind.
Und was kostet das alles? Die Kosten sind vorhersehbar, weil sie in der Regel durch den Stundensatz des Anwalt Mediators bestimmt sind und nicht durch den "Streitwert". In einer
Erstberatung, die nicht mehr als 75.- € kosten wird, wird der voraussichtliche Zeitumfang, der bis zum Abschluss der Mediation (eventuell mit schriftlicher Vereinbarung) notwendig sein wird,
erörtert. Da Sie "Herr" des Verfahrens sind, bestimmen Sie selbst letztlich den Zeitrahmen.
Sie werden feststellen: Das Verfahren wird Sie voraussichtlich einen Bruchteil dessen kosten, was - bei ausgetragenem Rechtsstreit - normalerweise an Anwaltsgebühren entstehen würde. Zudem kommen Sie
wesentlich schneller zu einem Ergebnis. Und das Wichtigste dabei ist: Sie haben eine Regelung getroffen, mit der Sie und ihr ehemaliger Kontrahent ein ehemals belastendes Problem für alle Zukunft
tatsächlich gelöst haben!
Dr. Arnulf Nüßlein /Rechtsanwalt und Mediator
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter 05407 859110 oder nutzen Sie unser Kontaktformular