Anwaltskanzlei Negt Anwaltliche Vertretung zur professionellen Lösung  Ihrer rechtlichen Konflikte
Anwaltskanzlei Negt  Anwaltliche Vertretungzur professionellen Lösung Ihrer rechtlichen Konflikte

Was ist  eigentlich Mediation?

Vielleicht haben Sie es ja schon gelesen, viele Gerichte, auch das Amts- und Landgericht Osnabrück, bieten inzwischen als alternative Form der Konflikt-lösung in anhängigen gerichtlichen Verfahren (= Prozessen) eine gerichtliche Mediation auf freiwilliger Basis an. Mediation bedeutet: Vermittlung / Schlichtung / Konfliktlösung mit Hilfe einer neutralen, entsprechend geschulten Person.

Im gerichtlichen Mediationsverfahren können die sich streitenden Parteien den Konflikt (= den Prozessgegenstand) erörtern und versuchen, den Streit einvernehmlich beizulegen. Der Richter wird in diesem Verfahren als Mediator, d.h. als neutraler Vermittler tätig. Gelingt die Streitbeilegung nicht, wird das Verfahren vor dem zuständigen Richter fortgesetzt. Letztlich wird dann das Gericht ein Urteil fällen. Ist eine der Parteien mit dem Urteil nicht zufrieden, kann sie Rechtsmittel (z.B. Berufung) einlegen bzw. von ihrem Anwalt einlegen lassen.

So weit, so gut. Die Justiz will Kosten sparen und selbstverständlich ist der vor Gericht einvernehmlich beigelegte Streit immer noch billiger als ein aufwändig geführter Prozess, in dem der Verlierer schließlich nicht nur die Gerichtskosten sondern auch die Anwaltskosten beider Parteien abschließend tragen muss.

Aber musste es denn erst überhaupt zu einem Prozess kommen? Sollte man nicht versuchen, im vorprozessualen Bereich ebenso zu einer Konfliktlösung zu gelangen, wenn das möglich ist? Und wäre es im Zweifel nicht klüger (und auch viel billiger), den kostenaufwändigen Weg zum Gericht zu sparen? Und scheut man nicht oft auch deswegen den Weg zum Rechtsanwalt, weil man Angst hat, dass der Anwalt einem schließlich raten wird, Klage zu erheben? - Und der Ausgang ist ungewiss!

Es wird noch eine Weile brauchen, bis sich herumgesprochen hat, dass Anwälte nicht nur dazu da sind, für eine Partei - gerichtlich oder außergerichtlich - zu streiten. Inzwischen gibt es das neue Berufsbild des Anwalt-Mediators. Es sind Anwälte, die eine zusätzliche Ausbildung durchlaufen haben, um der neuen Aufgabe, nämlich zwischen den Parteien vermittelnd tätig sein zu können, entsprechen zu können.

Mediation/Konfliktvermittlung wird ja von den verschiedensten Berufen, zum Beispiel von Sozial­päda­gogen oder Psychologen angeboten. Wenn sich aber streitende Parteien dazu entschließen, zum Anwalt-Mediator zu gehen, haben sie zusätzlich die Gewissheit, dass der Anwalt, weil er dem Berufs­recht des Rechtsanwalts unterworfen ist, sie besonders sorgfältig - insbesondere was Rechtsfragen anbelangt - unterstützen wird. 

Die Hauptanwendungsfelder der Mediation sind:

         Trennungs- und Scheidungskonflikte und die Vereinbarung 

             tragfähiger Folgeregelungen

         Erbschaftsangelegenheiten

         Unternehmensnachfolge, insbesondere in Familienbetrieben

         die Bearbeitung und Lösung interner oder externer Konflikte in

            oder zwischen Unternehmen

         zivilrechtliche und öffentlichrechtliche Konflikte im Zusammenhang

            mit Bauvorhaben

         Nachbarschaftskonflikte

 

Immer dann, wenn Sie Interesse daran haben, private oder geschäftliche Beziehungen aufrechtzuerhalten, die durch die Austragung eines Konflikts durch ein Gerichtsverfahren zusätzlich belastet oder gar beendet werden könnten, lohnt es sich, über die Möglichkeit der Mediation nachzudenken.

Denn: Sie bleiben während der Mediation " Herr" des Verfahrens und entscheiden selbst über die Lösung des Konflikts. Sie werden dabei - und das ist das Entscheidende -  vom Anwalt- Mediator aktiv begleitet und unterstützt. Die aktive, besondere Form der Unterstützung besteht in der Fähigkeit des Mediators zur strukturierten Verhandlungsführung. Der Mediator ist darin geschult, Fragen so zu stellen, dass deutlich wird, wo die eigentlichen Probleme liegen. Dadurch wird Raum geschaffen für die Erörterung von Fragen, die zwischen den Beteiligten wichtig sind, aber in einen Gerichtsprozess - aus formalen Gründen - oftmals keinen Eingang finden können. Es werden emotionale Blockaden gelöst; die Parteien kommen wieder miteinander ins Gespräch, durch bessere Kommunikation werden neue Lösungen möglich.

Es liegt auf der Hand: In der Mediation ausgehandelte Lösungen sind für beide Parteien zufriedenstellend, weil sie den individuellen Bedürfnissen der Beteiligten angepasst sind  - und nicht von außen, etwa durch einen Richterspruch - auferlegt worden sind.

 

Und  was kostet das alles? Die Kosten sind vorhersehbar, weil sie in der Regel durch den Stundensatz des Anwalt Mediators bestimmt sind und nicht durch den "Streitwert". In einer Erstberatung, die nicht mehr als 75.- € kosten wird, wird der voraussichtliche Zeitumfang, der bis zum Abschluss der Mediation (eventuell mit schriftlicher  Vereinbarung) notwendig sein wird, erörtert. Da Sie "Herr" des Verfahrens sind, bestimmen Sie selbst letztlich den Zeitrahmen.

Sie werden feststellen: Das Verfahren wird Sie voraussichtlich einen Bruchteil dessen kosten, was - bei ausgetragenem Rechtsstreit - normalerweise an Anwaltsgebühren entstehen würde. Zudem kommen Sie wesentlich schneller zu einem Ergebnis. Und das Wichtigste dabei ist: Sie haben eine Regelung getroffen, mit der Sie und ihr ehemaliger Kontrahent ein ehemals belastendes Problem für alle Zukunft tatsächlich gelöst haben!

Dr. Arnulf Nüßlein /Rechtsanwalt und Mediator

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