Kosten / Erstberatung
Richtig ist, dass Rechtsrat mit Kosten verbunden ist. Bedenkt man, welche schwerwiegenden finanziellen Folgen mit falschen rechtlichen Entscheidungen verbunden sein können, so gebietet es die wirtschaftliche Vernunft, frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Insbesondere wer einen wichtigen Vertrag schließen will, sollte zuvor den Rat eines Anwalts einholen. Dies spart unter Umständen Kosten und Ärger in der Zukunft und gibt die Sicherheit eines ausgewogenen Ergebnisses.
Wenn man durch anwaltlichen Rat einen aussichtslosen Prozess vermeiden kann, so liegt der Vorteil auf der Hand. Gewinnt man einen Prozess mit anwaltlicher Hilfe, so wird die gegnerische Partei am Ende meist zur Kostenerstattung verpflichtet. Und wer rechtsschutzversichert ist, dessen Kosten werden ohnehin übernommen.
In jedem Fall gilt:
Der Rechtsanwalt ist gesetzlich dazu verpflichtet, unnötige Kostenrisiken für seine Mandanten zu vermeiden und ihn entsprechend zu beraten. Ist das Honorar des Anwalts vom Gegenstandswert abhängig, muss der Anwalt seinen Mandanten hierüber informieren.
Erstberatung
Man sollte nicht erst dann zum Rechtsanwalt gehen, wenn sich das Rechtsproblem verschärft hat oder bereits ein größerer Schaden eingetreten ist. Häufig wird der Rechtsanwalt aus Unsicherheit über die Höhe der anfallenden Gebühren erst verspätet aufgesucht.
Aus diesem Grund führen wir mit Ihnen zunächst ein Informationsgespräch, das sich lediglich auf die Einschätzung Ihres finanziellen Aufwandes für die Weiterbearbeitung/ Abwicklung des Mandats bezieht. Nach Erhalt dieser Information können Sie frei entscheiden, ob Sie uns den Auftrag zur Wahrnehmung des Mandats erteilen wollen.
In vielen Fällen ist es bereits in einer ersten Besprechung (= Erstberatung) möglich, die anstehenden Fragen abschließend zu beantworten und die Angelegenheit zu einem für Sie zufrieden stellenden Ergebnis zu bringen.
Was kostet eine Erstberatung?
Dies hängt vom Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit ab. Wesentliches Kriterium, an dem wir uns orientieren, ist der so genannte Gegenstandswert, also der wirtschaftliche Wert, um den es für Sie geht. Angenommen Sie haben Ihren Gebrauchtwagen verkauft und der Käufer schuldet Ihnen noch 1.500,00 €, die er Ihnen aus unerfindlichen Gründen nicht bezahlen will. Sie möchten nun wissen, welche Rechte Sie haben und wie Sie weiter vorgehen sollten. Für diese Erstberatung würden wir etwa 95,00 € veranschlagen und mit Ihnen eine entsprechende Vergütungsvereinbarung treffen.
Ist für die Bearbeitung eines Rechtsproblems eine Erstberatung nicht ausreichend, sind also zusätzliche Besprechungen, ergänzende Informationseinholung, Korrespondenz mit der Gegenseite, die Fertigung von Schriftsätzen oder Ihre Vertretung vor Gericht erforderlich, werden wir Ihnen einen Honorarvorschlag machen, der entweder auf einem Zeithonorar gründet oder der die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu Grunde legt. So sind Sie vor Inanspruchnahme unserer Tätigkeit über die Ihnen entstehenden Kosten informiert.